Offizielles Organ des Schweizerischen
Chemie- und Pharmaberufe Verbandes

EU-Reform der Pestizidzulassung: Die Forschungs-Community warnt

Die Empfehlungen der Forschenden sollen auch Insekten wie den Zitronenfalter (Gonepteryx rhamni) langfristig schützen. (Bild: Wilhelm Osterman)

Die Europäische Kommission hat ein neues Gesetzespaket für die Zulassung von Pestiziden vorgelegt. Ein Forschungsteam aus 27 europäischen Forschungsinstitutionen warnt in einem Beitrag in der Fachzeitschrift «Science» vor erheblichen Risiken für die Umwelt und menschliche Gesundheit.

Das «Omnibus-Paket X: Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln» ist Teil einer umfassenden Strategie, mit der die Kommission Rechtsvorschriften in der Europäischen Union (EU) vereinfachen und den Verwaltungsaufwand senken möchte. Doch es ist hoch umstritten.

Derzeit werden auf EU-Ebene Pestizide je nach Art des Wirkstoffes für 10 oder 15 Jahre zugelassen. Danach können Hersteller die Weiterzulassung beantragen und müssen dabei aktualisierte Daten zur Sicherheit des Wirkstoffs vorlegen. Dieser wird dann erneut auf aktueller wissenschaftlicher Basis überprüft. «Das hat sich als wirksamer Hebel für problematische Stoffe bewiesen», sagt Carsten Brühl, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau. Seit 2011 haben 59 Wirkstoffe aufgrund von Gesundheits- oder Umweltbedenken keine Neu-Zulassung erhalten. 

Mit der geplanten Reform soll die Zulassung stark dereguliert werden: Wirkstoffe sollen teilweise unbefristet zugelassen und routinemässige wissenschaftliche Neubewertungen in festen Zeitabständen abgeschafft werden. Mit der Reform soll sich ausserdem der Mechanismus der Risikobewertung umdrehen. Während heute die Hersteller regelmässig die Unbedenklichkeit der Stoffe beweisen müssen, sollen nach Plänen der EU die Stoffe künftig dauerhaft am Markt bleiben können, sofern nicht von Behördenseite gravierende neue Gesundheits- oder Umweltrisiken festgestellt werden. «Damit würde die Beweislast vom Hersteller auf die Behörden entfallen, was problematisch ist, da die Zulassungsbehörden nur ein geringes Budget für Forschung haben», unterstreicht Brühl. Die Forschenden kritisieren, dass damit das Vorsorgeprinzip ausgehöhlt werden könnte. 

Auch die Änderung der Übergangsfristen für Wirkstoffe, deren Zulassung abgelaufen ist, sehen sie kritisch. Aktuell dürfen Produkte, die einen nicht mehr zugelassenen Wirkstoff enthalten, nur noch bis zu 18 Monate verbraucht werden. Mit der Reform würde sich die Übergangsfrist auf bis zu 3 Jahren verlängern – auch bei Gesundheits- oder Umweltbedenken, solange diese nicht als unmittelbar und schwerwiegend eingestuft würden. 

Im Science-Artikel werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie sich die Zulassungsverfahren vereinfachen liessen, ohne dabei auf den Schutz von Mensch und Umwelt zu verzichten. «Bei aller Diskussion über die Anpassung der Pestizidregulierung gilt: Das internationale Ziel einer Reduktion des Pestizidrisikos um 50 Prozent bis 2030 darf nicht aus dem Blick geraten», bekräftigt Brühl.

https://rptu.de

Das könnte Sie auch interessieren:

Newsletter abonnieren