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Chemie- und Pharmaberufe Verbandes

Aktionsplan Radium 2015–2023: Schutzziele wurden erreicht

Der «Aktionsplan Radium 2015–2023» hat die erfolgreiche Sanierung von über 160 ehemaligen Uhrenateliers mit Radiumrückständen ermöglicht. Zudem wurden ehemalige Deponien identifiziert, die radiumkontaminierte Abfälle enthalten könnten.
Uhrwerk-Montage: Bis in die 1960er-Jahre wurde Radiumfarbe verwendet, um Zeiger und Zifferblätter zum Leuchten zu bringen. (Bild: Envato)

Der «Aktionsplan Radium 2015–2023» hat die erfolgreiche Sanierung von über 160 ehemaligen Uhrenateliers mit Radiumrückständen ermöglicht. Zudem wurden ehemalige Deponien identifiziert, die radiumkontaminierte Abfälle enthalten könnten.

Im Rahmen des Aktionsplans konnten anhand historischer Nachforschungen rund 1100 potenziell radiumkontaminierte Liegenschaften, hauptsächlich in den Kantonen Bern, Neuenburg und Solothurn, ermittelt werden. Radium, das bis in die 1960er-Jahre verwendet wurde, ist krebserregend. Infolge diagnostischer Messungen mussten Gebäude oder angrenzende Gärten saniert werden. Davon betroffen sind viele Privatwohnungen, die früher im Auftrag der Uhrenindustrie als Heimarbeitsstätten genutzt wurden. Noch heute sind radiumkontaminierte Abfälle in ehemaligen Deponien zu finden.

Durch diese Arbeiten konnte die Radiumbelastung erheblich reduziert und die langfristige Bewohnbarkeit der Gebäude sichergestellt werden. Die Sanierungskosten wurden grösstenteils vom Bund übernommen, da die Personen oder Firmen, welche die Kontaminationen verursacht hatten, nur selten ermittelt werden konnten. Insgesamt kostete der Aktionsplan knapp 11 Millionen Franken. Erarbeitet und umgesetzt wurde zudem eine Strategie zur langfristigen Verwaltung von über 250 ehemaligen Deponien, die radiumkontaminierte Abfälle enthalten könnten und bei künftigen Aushubarbeiten Strahlenschutzmassnahmen erfordern.

Der Aktionsplan hat damit seine Ziele zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmenden sowie zum Umweltschutz erreicht. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Radium-Altlasten gefunden werden, angesichts des Ausmasses der früheren Verwendung in der Schweiz. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Aktionsplan und im Zuge der aktuellen Revision des Bundesgesetzes über den Strahlenschutz werden die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung zu radioaktiven Altlasten überarbeitet. Damit lassen sich insbesondere die Kostenübernahme bei künftigen Sanierungen regeln und die Verantwortlichkeiten klären.

www.bag.admin.ch

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