Offizielles Organ des Schweizerischen
Chemie- und Pharmaberufe Verbandes

Vom Versuch, Tattoos sicherer zu machen

Die Europäische Chemikalienagentur (Echa) greift in die Tattooszene ein. (Bild: Envato)

In der Schweiz prüfen Kantonschemiker regelmässig die Inhaltsstoffe von Tätowierfarben. Es sind oft dieselben verdächtigen Produkte aus den USA, die schädliche Substanzen enthalten. Ab 2022 soll eine europaweite Regelung gefährliche Substanzen in den Tinten verbieten. Doch sie trifft den Nerv einer Branche und stösst auf Widerstand.

2020 kontrollierten Kantonschemiker in mehreren Kantonen stichprobenartig die Tattoostudios. Allein die Luzerner Kantonschemiker prüften 30 Lokale. Aber das Problem stellen nicht die Einrichtungen selbst dar. Es sind die Tätowierfarben, die die Chemiker genauer unter die Lupe nehmen mussten. Sind unerlaubte Stoffe in den Tinten enthalten? Sind die Chemikalien richtig deklariert? Es ist kein leichtes Unterfangen, einen Überblick über die verbotenen Verbindungen zu behalten.

Und dennoch sind es die Tätowiererinnen und Tätowierer selbst, die dafür sorgen müssen, dass sie einwandfreie Produkte einkaufen. Weltweite oder zumindest europaweite Regulierungen bei den Produzenten gab es bislang nicht. Dies soll sich nun ändern.

Die Reach-Verordnung solls richten

Nach jahrelangen Diskussionen soll nun eine europaweite Regelung für Tätowiertinten gelten. Die Europäische Chemikalienagentur (Echa) führt mithilfe der Europäischen Chemikalienverordnung (Reach) neue Richtlinien für die Tintenhersteller in der EU ein. Die Idee ist trügerisch einfach. Mögliche schädliche Verbindungen sollen vom Markt verschwinden. Ab Januar 2022 tritt die Verordnung endgültig in Kraft. Die Chemikalien, die von Produzenten oder Importeuren, in Verkehr gebracht werden, müssen dann registriert sein.

Widerstand aus der Branche

Doch es gibt ein Problem. Unter anderem sollen die Pigmente Blau 15:3 (CAS Nr. 147-14-8) und Grün 7 (CAS Nr. 1328-53-6) aus dem Verkehr gezogen werden. Ohne diese Verbindungen würde die Arbeit als Tätowierer schwierig, denn gut zwei Drittel der gesamten Farbpalette bestünden aus Farbmischungen, in denen die beiden Pigmente Verwendung finden würden, schreibt der deutsche Verein Tätowierkunst e. V. zum Sachverhalt. Der Verein befürchtet, dass der «gut gemeinte Ansatz» des Verbraucherschutzes sich hier umkehre und dass «Gebende und Nehmende dieser Kunst» einen Raum dafür im «Untergrund» suchen werden. Sprich: Die Branche würde ab 2022 ihr Dasein vermehrt im kriminellen Milieu fristen oder der Verbraucher sucht sich andere Wege ausserhalb der EU.

Und wie sieht es in der Schweiz aus? Der Verband der Schweizerischen Berufstätowierer (VST) sieht ebenfalls hier das grössere Problem der EU-Verordnung. Auf Anfrage schreiben sie, dass man eben diejenigen belohne, welche bis anhin schon im «Untergrund» gewesen seien und dass man diejenigen bestrafe, welche die höheren Standards erfüllten oder erfüllen wollten. Es sei aber abzuwarten, in welcher Form die Schweiz die neue Regelung umsetzen werde. Sie seien diesbezüglich im Kontakt mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Ist das Verbot der Pigmente gerechtfertigt?

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat, nachdem das Verbot der Pigmente Blau 15:3 und Grün 7 öffentlich kritisiert worden war, die Risikoeinschätzung der Echa selbst beurteilt. Sie schreibt hierzu:

«Das BfR kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeit verfügbaren Daten für beide Pigmente nur eine vergleichsweise geringe Toxizität aufzeigen, die vorhandene Datenlage zu den gesundheitsgefährdenden Eigenschaften beider Pigmente jedoch unvollständig ist, so dass eine gesundheitliche Risikoeinschätzung für die Anwendung in Tätowiermitteln für das BfR zurzeit nicht möglich ist.»

Doch angesichts der möglichen Gefahr, dass diese Stoffe durch noch weniger gut untersuchten Stoffe ersetzt werden können, empfiehlt das BfR eine befristete Ausnahme von der Beschränkung für die Pigmente Blau 15:3 und Grün 7.

Tatsächlich gilt nun aktuell eine einjährige Sonderregelung für diese Verbindungen. Sie werden voraussichtlich erst 2023 verboten.

Und die Kantonschemiker kontrollieren weiter

Laut dem Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt wird auch in den kommenden Jahren die Kontrolle von Tätowiertinten hierzulande weiterhin von hoher Priorität sein, unabhängig davon, wie sich die Rechtslage in der Schweiz ändern wird. Denn sie haben zusammen mit anderen Kantonen vergangenes Jahr von 85 untersuchten Proben 52 Beanstandungen (64 %) erhoben. Der grösste Teil dieser rechtswidrigen Produkte stamme, wie in den letzten Jahren, aus den USA, schreibt das Labor in seiner Auswertung.

Roger Bieri

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